Auch die Natur braucht einen Anwalt.
Vermittlung kostenloser Rechtsberatung für Personen, Initiativen und Organisationen, welche sich auf Ortsebene, deutschlandweit oder international gewaltfrei für den Erhalt der Umwelt / Natur oder auch für andere gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung einsetzen.
Auch die Natur braucht in diesen Zeiten einen Anwalt. Der Schutz der Natur soll nicht daran scheitern, dass Umweltinitiativen bzw. Umweltschutz-organisationen Rechte nicht kennen, mit denen die Natur geschützt werden kann, oder weil sich diese finanziell keine juristische Beratung leisten können und/oder auf der Gegenseite häufig hochqualifizierte Rechtsanwälte vertreten sind. Gleiches gilt für andere gemeinützige Zwecke.
Ebenso soll die (straf-)rechtliche Verteidigung von Personen sichergestellt werden, welche sich gewaltfrei für die Umwelt oder andere gemeinnützige Zwecke einsetzen.
Andere gemeinnützige Zwecke in diesem Sinne sind insbesondere Förderung von: Jugend- und Altenhilfe, Tierschutz, Menschenrechten, Entwicklungszusammenarbeit u.a. (siehe § 52 Abgabenordnung)