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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern Sie einen Antrag auf Vermittlung eines Juristen für kostenlosen Rechtsberatung stellen, erkennen Sie die folgenden Bedingungen an:

  1. Von dem Verantwortlichen dieser Website und dem Gründer der Initiative „Juristen für Umweltschutz“ wird keine Rechtsberatung geleistet. Dieser versucht nur für bezüglich von Umweltinitiativen bzw. Umweltorganisationen mitgeteilten rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des bestehenden Juristen-Netzwerkes einen oder mehrere Juristen zu vermitteln, welche bereit sind, kostenlose Rechtsberatung in dieser Angelegenheit vorzunehmen. Letzteres gilt auch für andere gemeinnützige Zwecke im Sinne der §52 der Abgabenordnung.
  2. Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch den / die vermittelten Juristen.
  3. Der Service für die Vermittlung der Juristen ist kostenlos.
  4. Wenn nach der Vermittlung eines Juristen der Jurist mit dem Antragsteller Kontakt aufnimmt, sollte um Missverständnissen vorzubeugen die Kostenfreiheit der Rechtsberatung individuell und direkt mit dem Juristen angesprochen/vereinbart werden. Die Kostenfreiheit wird durch die Vermittlung zu Nr. 1 nicht institutionell garantiert.
  5. Bitte beachten Sie, dass im Regelfall nur die Zeit von dem  vermittelten Juristen kostenlos ist. Auslagen wie z.B. (Fahrtkosten, Kosten für Sachverständigengutachten, Gerichts– oder sonstige Gebühren, Rechtsanwaltskosten der Gegenseite im Unterliegensfall etc.) müssen selbst übernommen werden, soweit der jeweilige Jurist nicht bereit ist, diese selbst zu tragen, was grundsätzlich nicht der Fall sein wird.
  6. Der Vermittlungsservice steht  für Angelegenheiten in Sachen Umweltschutz bzw. mit umweltschützenden Charakter und anderen gemeinnützigen Zwecken im Sinne von §52 Abgabenordnung zur Verfügung. Dabei reicht es, wenn z.B. der Umweltschutz auch nur mittelbar gefördert wird (z.B. Unterstützung eines Umweltschutzvereins in Gemeinnützigkeitsfragen, Vertragsangelegenheiten etc.). Es gibt in offensichtlichen anderen Angelegenheiten, welche nicht gemeinnützig sind, sondern nur der Verfolgung eigener Interessen dient auch keine Rückmeldung, sofern diese nicht auch mittelbar gemeinnützig sind. Der Vermittlungsservice kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen geleistet werden.
  7. Für einen durch eine verzögerte bzw. nicht zustande gekommene Vermittlung entstandenen Schaden wird keine Haftung übernommen (z.B. Schadensentstehung infolge des Ablaufs von Fristen).
  8. Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch auf (zügige) Vermittlung. Der ehrenamtliche Vermittlungsservice kann jederzeit eingestellt werden und wird nicht für die Zukunft garantiert.
  9. Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung durch einen Juristen.
  10. Für etwaig entstehende Schäden durch fehlerhafte Beratung eines vermittelten Juristen wird durch diesen Vermittlungsservice keine Haftung übernommen. Dieses insbesondere nicht, weil kein Beratungsvertrag zwischen Antragssteller den Vermittler geschlossen wird.
  11. Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache zu stellen.
  12. Mit der Stellung eines Antrages auf Vermittlung wird ausdrücklich das Recht durch den/die AntragstellerIn eingeräumt, die Daten aus der Antragstellung ausschließlich für Zwecke der oben genannten Vermittlung bzw. Versuch der Vermittlung eines Juristen telefonisch und auch per Mail in unverschlüsselter Form an einen oder mehrere Juristen weiterzuleiten. Ebenso erklärt sich der Antragssteller mit der Benutzung bzw. Versendung der Daten des geschilderten Falles im Rahmen des XING-Newsletters einverstanden, wo monatlich die eingegangenen Beratungsanfragen in anonymisierter Form kurz dargestellt werden. Der XING-Newsletter wird nur an die Juristen der XING-Gruppe „Juristen für Umweltschutz“ versandt. Die Rechtsanwälte unter den Juristen sind selbstverständlich zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet.
  13. Mir ist bewusst, dass unverschlüsselte E-Mails ggf. von fremden Dritten abgefangen und eingesehen werden können.
  14. Der Antrag ist ausschließlich per Mail zu übersenden und entsprechend den Vorgaben des Antragsmusters auszufüllen. Ausfüllhinweise siehe „Antragsformular“.
  15. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Antrag in anonymisierter Art  in eine Statistik bzgl. des Aufkommens der Anträge auf Vermittlung und der Art der Anträge aufgenommen werden darf.
  16. Gerichtstand ist Oldenburg
  17. Mit der Stellung eines Antrages auf Vermittlung erkennt der/die AntragstellerIn die Bedingungen Nr. 1 bis 18 an.
  18. Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt die Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die getroffen worden wäre, wenn die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
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