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Beratung bei und Annahme von (anonymen) Anzeigen

Wir von den Juristen für Umweltschutz / Rechtsanwälte für Umweltschutz nehmen kostenlos anonyme Anzeigen bzgl. von Umweltstraftaten von Personen entgegen (sog. Whistleblower) und leiten diese anonym an die zuständigen staatlichen Stellen weiter. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch kostenlos die straf- bzw. bußgeldrechtliche Verfolgung dieser angezeigten Straftaten.

Absolute Diskretion ist selbstverständlich und ergibt sich zudem schon aus der beruflichen Verpflichtung der Rechtsanwälte.

Personen, die z.B. auf beruflichem oder sonstigem Wege Information über brisantes umweltschädliches Verhalten von Unternehmen oder Personen erhalten haben, können diese mit uns besprechen und danach frei entscheiden, ob dieses durch uns anonym oder aber auch offengelegt an die entsprechenden staatlichen Stellen weitergeleitet werden soll.

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