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Vereinsgründungen

A. Vereinsgründung

Die Basisversion einer Satzung für einen gemeinnützigen Verein kann unter

Justiz Bayern

oder unter

Justiz NRW

oder unter

http://www.info-hotline.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17514&article_id=67744&_psmand=110

eingesehen werden. Diese Fassung muss dann selbstverständlich auf die eigenen Belange angepasst werden, ohne jedoch die Mindestbestandteile einer Satzung zu löschen. Schließlich könnte dann noch ein Jurist für Umweltschutz, sofern sich dazu einer bereit erklärt, über die Satzung zur Kontrolle rüberschauen.

B. Laufende rechtliche Betreuung

Bezüglich der steuerlichen Verhältnisse eines gemeinnützigen Vereines siehe bitte die umfangreich und gute Broschüre unter:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2553738_L20.pdf

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