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Unfallversicherung im Ehrenamt

In einigen Ländern bestehen für Personen, welche ehrenamtlich tätig sind, eine Unfallversicherung. D.h., wenn im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes ein Unfall passiert, können ggf. Ansprüche wie z.B. auf Rente bei Invalidität etc. geltend gemacht werden.

Die nachfolgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gewährleistet auch nicht, dass die genannten Unfallversicherungen auch in der Zukunft weiterhin Bestand haben. Sofern weitere Länder bekannt sind, in denen eine Unfallversicherung besteht, bitte ich um Mitteilung, damit die Liste komplettiert werden kann.

Aktuell haben die nachfolgend genannten (Bundes-) Länder eine solche Unfallversicherung:

Deutschland:

1. Nordrhein-Westfahlen (http://www.engagiert-in-nrw.de/pdf/flyer_unfallversichert_ehrenamt.pdf)

2. Hessen: http://www.gemeinsam-aktiv.de und dort unter der Rubrik "Versicherungsschutz"

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