Sie befinden sich hier: JUFUM > Weitere Infos > Know How > Petitionen > 

Petitionen

Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers und wird in Deutschland vom Grundgesetz geschützt (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Petition).

Petitionen können ein wirksames Mittel zur Erreichung von politischen Zielen sein.

Heutzutage können Petitionen online eingerichtet werden. Dieses kann kostenlos unter der nachfolgend genannten Website der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden:

https://epetitionen.bundestag.de/

Deutsch
English
Français
Español
Português