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Auskunftsersuchen

Der Bürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und auch der Länder (soweit in dem einzelnen Bundesland erlassen) einen Anspruch auf Auskünfte von den Behörden. Diese Auskunftsgesuche können ein gutes Mittel sein, um den Behörden bzw. die Politik zu überwachen bzw. auf die Finger zu schauen. Dieser Auskunftsanspruch kann formlos und grundsätzlich kostenlos geltend gemacht werden.

Allerdings können bei umfangreichen bzw. sehr zeitintensiven Auskünften auch Gebühren erhoben werden. Deshalb ist es sinnvoll, in dem Antrag auf Auskunft mit aufzunehmen, dass - soweit Gebühren berechnet werden - vorher eine Mitteilung erfolgen soll.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel eines Antrags auf Auskunft bzgl. des Anteils des Recyclingpapiers in den Düsseldorfer Ämtern nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfahlen. Dieser Antrag könnte auch angepasst für den Bund oder andere Bundesländer verwandt werden können.

 

Weiterführende Informationen:

- http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

- http://www.im.nrw.de/bue/56.htm

- Ansonsten einfach mal "Informationsfreiheitsgesetz" und das eigene Bundesland googeln.

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