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Verhinderung der Veräußerung von Naturflächen an einen Investor

Fallschilderung – Abschlußbericht

Seit 2004 bin ich Ehrenvorsitzender des Naturschutz- und Verschönerungsvereins Wehrendorf e.V. Der Verein ist Eigentümer eines Grundstückes, auf dem sich das Biotop GB OS 3615/75 befindet.
Benachbarte Fa. beabsichtigt hier einen  Lkw – Parkplatz anzulegen und macht Spendenzusagen an örtliche Vereine, Fw. Feuerwehr u. Waldschutzgenossenschaft davon abhängig, dass diese bezüglich des Verkaufs der Fläche auf den o. a. Verein einwirken. Es bestand und besteht eine kontroverse Auffassung zwischen der Mehrheit des Vereinsvorstandes und des Ehrenvorsitzenden.


Die umfassende Rechtsauskunft innerhalb einer Woche durch RA. Kreutzfeld, Osnabrück, hatte zum Ergebnis, dass der Vorstandsbeschluss das Gelände zum  Zwecke der Anlage eines Lkw- Parkplatzes zu verkaufen satzungswidrig ist,  jedoch geheilt werden kann durch ein zustimmendes Votum der Hauptversammlung. Es kommt durch Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung zum Verkauf einer Teilfläche.


Fazit: Erreichen eines Teilerfolges gegen eine sehr materialistisch orientierte Mehrheit, die ihrerseits zwei Rechtsanwälte konsultiert hatte.

Sehr geehrter Herr Dierkes, durch Ihr Angebot zur kostenlosen Rechtsberatung in Umweltfragen, durch Ihre kurzfristige Reaktion der Vermittlung an Herrn RA. Kreutzfeld und durch dessen unverzügliche und umfangreiche Stellungnahme erhielt ich Rechtssicherheit in der Sache und konnte (als Einzelkämpfer) in der Hauptversammlung entsprechend agieren.


Das Ziel, einen Verkauf total zu verhindern konnte nicht erreicht werden, es ist ein Teilerfolg zugunsten der Umwelt zu verbuchen. Dafür danke Ihnen und Herrn RA. Kreutzfeld.


Die Zusammenarbeit war unkompliziert, effektiv und fand in einem sehr engen Zeitrahmen statt. Sie war in dieser Form nur mit sehr engagierten Personen möglich. Nehmen Sie diese Aussage als  positive und konstruktive Kritik entgegen. In diesem Sinne werde ich Sie in meinem Wirkungskreis weiter empfehlen.
         
Ich stehe zu weiteren Auskünften weiterhin gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

Herbert Graf

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