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Verfahren zu Vermittlung von Beratungsanfragen

Das Verfahren zur Vermittlung von Beratungsanfragen ist wie folgt:

1. Kenntnisnahme von den Fällen

a) Besuch dieser Website und die Fälle durchschauen

b) Abonnement des Newsletters dieser Seite. Dabei können auch nur die Fälle abboniert werden, an denen man interessiert ist (z.B. Umweltschutz oder nur Tierschutz)

c) Beantragung des RSS-Feed, um minütlich sehen zu können, wann wieder ein neuer Fall auf die Website eingestellt worden ist.

d) Alle neuen Anfragen werden auf dem monatlichen Newsletter bei der XING-Gruppe Juristen für Umweltschutz versandt.

2. Vermittlung über den XING-Newsletter

a) Die über die Website www.jufum.org eingegebenen Beratungsanfragen werden in Kurzform und anonymisiert im Rahmen eines monatlichen Newsletter in der Gruppe "Juristen für Umweltschutz" an die über 1.500 Gruppenmitglieder versandt.

Sofern einer der Gruppenmitglieder dann Interesse an der Übernahme eines Falles hat, fragt dieser über XING bei dem Koordinator der Initiative nach, ob sämtliche vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Fall für Zwecke der Beratung übersandt werden.

b) Nachdem der jeweilige Jurist den Fall erhalten hat, kann dieser entscheiden, ob er endgültig den Fall übernehmen und sich dann selbst direkt mit dem Antragsteller in Verbindung setzen möchte.

Eine kurze Mitteilung von dem Jurist, ob dieser den Fall endgültig übernehmen möchte und sich auch mit dem Antragsteller in Verbindung gesetzt hat, wird erwartet, damit die Vermittlung als erledigt angesehen kann.

3. Vermittlung über die Website www.jufum.org

Auf der Website www.jufum.org kann unter Beratungsanfragen > offene Fälle direkt eingesehen werden, welche Fälle aktuell zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Die Fälle sind dort in Kurzform und anonymisiert eingestellt. Sofern Interesse seitens eines Juristen an einer Beratungsübernahme besteht, kann dieser auf den entsprechenden Link klicken und kommt so zu einem Formular, wo dieser seine Kontaktdaten eingeben muss, um die Übersendung sämtlicher Informationen und Unterlagen zum Fall zu beantragen. 

Der Rest geht wie bei 1b weiter.

4. Vermittlung über den JUFUM - Newsletter

Die über die Website www.jufum.org eingegebenen Beratungsanfragen werden in Kurzform und anonymisiert im Rahmen des Newsletter der "Juristen für Umweltschutz" an die Abonnenten des Newsletter versandt.

Sofern einer der Abonnenten dann Interesse an der Übernahme eines Falles hat, klickt dieser auf den dazugehörigen Link zum Fall im Newsletter und wird daraufhin dann zu der Website www.jufum.org geleitet und kann dort und Beratungsansfragen > offene Fälle einsehen, ob der Fall immer noch offen oder schon vergeben ist. Ist der Fall noch offen und Interesse seitens eines Juristen an einer Beratungsübernahme besteht, kann dieser auf den entsprechenden Link klicken und kommt so zu einem Formular, wo dieser seine Kontaktdaten eingeben muss, um die Übersendung sämtlicher Informationen und Unterlagen zum Fall zu beantragen. 

Der Rest geht wie bei 1b weiter.

5. Mehrfachanfragen bezüglich eines Falles

Manchmal kommt es vor, dass es mehrere Juristen an der Übernahme eines Falles interessiert sind. In diesem Falle wird der Fall grundsätzlich nach Spezialisierunggrad und Ortsnähe vergeben werden.

 6. Bildung von Beratungsteams / Projektteams

Bei Mehrfachanfragen zu einem Fall, welcher ggf. sehr zeit- und/oder arbeitsintensiv ist, können bei mehreren interessierten Juristen auch Projektteams gebildet werden. Dieses geschieht dann aber nur auf Anfrage.

7. Fall nach Vermittlung

Sofern ein Fall vermittelt wurde, wird dieser in der Rubrik "vergebene Fälle" einsortiert. Ist die Beratungsanfrage irgendwann einmal komplett abgewickelt, wird der Fall in "erledigte Fälle" einsortiert.

8. Nennung des beratenden Juristen

Auf Wunsch wird der Jurist, welcher die Beratungsanfrage kostenlos übernommen hat, mit Namen und Kanzleidaten auf der www.jufum.org - Website bei dem entsprechenden "erledigten Fall" genannt.

9. Angestellte Juristen bzw. Berater

Bei angestellten Juristen bzw. Beratern kann es sein, dass die Übernahme einer Beratungsanfrage mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Häufig sehen Arbeitsverträge die Zustimmung des Arbeitgebers zu Nebentätigkeiten voraus. In Anbetracht der Tatsache, dass bei dieser Initiative nur immer eine punktuelle Mitarbeit und nie eine dauerhafte notwendig ist, dürften grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen, hier die notwendige Zustimmung zu versagen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass sich viele Arbeitgeber auch für ein soziales ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiter freuen.

Bitte Prüfen Sie daher auch dieses Formalerfordernis.

10. Erfolgshonorar

Im Falle eines Erfolges vor Gericht bzw. einer Behörde und wenn der Gegner zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet ist, ist m.E. auch die Stellung eines Honorars möglich. Insoweit würde die Anwaltsgebühr im Ergebnis einem Erfolgshonorar gleichkommen, was in einem solchen Fall m.E. aber möglich sein sollte. Pro bono im Unterliegensfalle und gebührenpflichtige Tätigkeit im Erfolgsfalle.

11. Tabellenüberblick über sämtliche Fälle

Nachfolgend ein Überlick über bereits vergebene bzw. erledigte Fälle. So könnten sich der eine oder andere Beratungsfall ähneln, so dass die Ergebnisse eines bereits erledigten Falles auf den eigenen Fall angewandt werden könnten bzw. vielleicht nur leicht angepasst werden müssen.

Liste alle Fälle

Kurzübersicht über sämtliche Beratungsfälle
Fall Kurzbeschreibung Status
01/2010 Schrotschießplatz / Bleivergiftung der Umwelt durch Bleischrot Erledigt
02/2010 Guatmala Erledigt
03/2010   Offen
04/2010   Offen
05/2010   Vergeben
06/2010   Vergeben
07/2010   Vergeben
08/2010   Vergeben
09/2010   Vergeben
10/2010    
11/2010    
12/2010    
13/2010    
14/2010    
15/2010    
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