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Details zum Fall

ANFRAGE 06/2011: SATIREPROTEST GEGEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN BEI LIBYSCHER TANKSTELLE

Montag, den 18 April 2011

Dieser Fall ist vergeben

GEBIET: MENSCHENRECHTE

ZIEL:
Überprüfung einer Anweisung durch die Polizei auf Löschung von per Kamera aufgenommener Daten im Rahmen eines Protestes gegen Gaddafis Menschenrechtsverletzungen gegen das lybische Volk.

SACHVERHALT:
Der Antragsteller hat 11.04.2011 einen 1 Mann Satireprotest vor der HEM Tankstelle in Northeim auf öffentlichen Grund durchgeführt, um gegen die Menschrechtsverletzungen von Gaddafis Regime gegen das lybische Volk zu demonstrieren. Die 1 Mann Protestaktion wurde von Antragsteller beim zuständigen Ordnungsamt und der Polizeiwache Northeim angemeldet.
HEM soll nach dem Antragsteller eine 100% Tochter des libyschen Staates sein.

Der Antragsteller hielt sich auf der gegenüberliegenden Seite der HEM Tankstelle mit seinem Protest auf. Dort sprach ihn der Tankstellenpächter an und die Kamera ließ der Antragsteller laufen.
Scheinbar rief darauf hin der Pächter die Polizei, denn diese war nach 5 Minuten vor Ort und forderte den Antragsteller auf, das Filmaterial vor den Augen der Polizei zu löschen.
Trotz der Nachfrage des Antragstellers nach Verfremdung von Gesicht des Pächters, evtl. nur Tonbenutzung oder auch dem Öffentlichkeitsaufklärungswunsch, das Gesagte (u.a. % Beteiligung HEM/Tamoil und libyscher Staat, uvam)  festhalten zu wollen, um es anderweitig darstellen zu können, wurde abgelehnt.
Es wurde dem Antragsteller dann die Möglichkeit der Beschlagnahme angedroht, sollte dieser die entsprechende Datei nicht sofort löschen.

Daraufhin löschte dann der Antragsteller dann die Rohdaten im Beisein der Polizei. Der Aufforderung. auch die anderen Rohdaten zu zeigen, kam der Antragsteller nicht nach.

Ein Video der Aktion kann eingesehen werden unter:
Youtubefilm vor HEM Northeim:
www.youtube.com/watch

Der Antragsteller möchte wissen, ob die Anweisung der Polizei widerrechtlich war, um bei künftigen Protestaktionen bzw. vergleichbaren Situationen besser vorbereitet zu sein.

Betroffene Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Strafrecht bzw. ggf. Zivilrecht im Rahmen der Unterlassung

Dringlichkeit: Kein, schnelle Hilfe wäre aber für weitere Aktionen hilfreich


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