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Bitte geben Sie zuerst die Nummer des Falls an, bei dem Sie helfen möchten. Weitere allgemeine Hinweise finden Sie unter dem Formular.

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Der Name unserer Kanzlei soll später unter dem gelösten Fall
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Fall übernehmen

Allgemeine Hinweise für Fälle übernehmende Berater

1.    Diese Initiative dient der Stärkung des Ehrenamtes und damit der Stärkung des Umweltschutzes. Durch Ihren Einsatz tragen Sie also direkt dazu bei, auch Ihre Umwelt und die Ihrer Kinder zu schützen.

2.    Das Ehrenamt wird aber nur dann gestärkt, wenn wir Personen, Initiativen, Organisationen etc. mit professioneller (Recht-) Beratung im Einzelfall und auf Antrag versorgen, wenn diese sich mangels finanzieller Ressourcen keine (Rechts-) Beratung leisten können.

3.    Selbstverständlich hängt der Grad des persönlichen pro bono Einsatz auch von den eigenen zeitlichen Ressourcen und der persönlichen Leistungsbereitschaft ab. Ein Jurist mag sich vielleicht 15 Stunden im Jahr engagieren, ein anderer vielleicht nur 2 Stunden pro Jahr, weil er z.B. woanders schon sehr stark eingespannt ist. Dieses sollte aber klar gegenüber dem Antragsteller / Mandanten kommuniziert werden, damit dieser sich darauf einstellen kann, ab wann eine Gebühr anfällt.

4.    Ein Jurist beschwerte sich bei mir und sagte, dass Ärzte auch nicht umsonst arbeiten. Unser Sozialversicherungssystem sieht mittlerweile faktisch eine Pflichtversicherung vor, von der die Ärzte bezahlt werden. Zumal es auch Ärzte gibt, welche kostenlos im Ausland arbeiten (z.B. Ärzte ohne Grenzen). Eine Rechtsschutzversicherung wird kaum die Beratungskosten für  Umweltangelegenheiten übernehmen. Daher ist hier unser Engagement notwendig und sinnvoll.

5.    Leider wurden Fälle erlebt, wo Juristen den Gedanken der Juristen für Umweltschutz verkennen. Die verstehen diese als eine reine Mandatsbörse, wo Geld verdient werden kann. Dieses ist diese ausdrücklich nicht. Allerdings beraten 90 % der Juristen her vom Ansatz pro bono.

6.    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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