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Details zum Fall

ANFRAGE 08/2011: BAU EINES HIRSCHKÄFERMEILERS

Mittwoch, den 15 Juni 2011

Dieser Fall ist vergeben

Ziel
Ziel ist der Bau eines sogenannten Totholzmeilers („Hirschkäfermeiler“) um den auf der roten Liste stehenden Hirschkäfer zu erhalten. In unmittelbarer Nähe des angedachten Totholzmeilers wurden aktuell mehrere Hirschkäferfunde gemeldet.

Problem
Aktuell gibt es kein FFH-Gebiet, NSG oder LSG, es gibt also kein gesetzlich geschütztes Biotop. Jedoch gibt es einen gemeindeeigenen Platz (ca. 5000 m²) welcher im Rahmen der Dorferneuerung  zur Planung freigegeben, so dass hier der Hirschkäfermeiler errichtet werden könnte.

Der Bürgermeister hat im Rahmen einer Planungs- und Umweltausschusssitzung den Auftrag erhalten, Erkundigungen bei der unteren Naturschutzbehörde (LK 49377 Vechta) einzuholen, ob der Hirschkäfermeiler errichtet werden darf. Auf Grund der engen Verflechtung zwischen Landwirtschaft/Agrarindustrie, Politik und Verwaltung wird vom Antragsteller befürchtet, dass eine Auskunft möglicherweise so ausfallen wird, dass der Hirschkäfermeiler nicht errichtet werden darf.  Ein Konflikt wird mit der Landwirtschaft (Schweinemastanlage) befürchtet.

Benötigte Hilfe:
Der Antragsteller sucht rechtliche Unterstützung, so dass diesen Erkundigungen des Bürgermeisters zum Erfolg verholfen werden kann, so dass der Hirschkäfermeiler schließlich gebaut wird.

Raum: Vechta / Niedersachsen



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